Erläuterungen zur Stichprobenziehung

Wie bekommt das Studienteam der DigiHero-Studie die Adressen der angeschriebenen Einwohnerinnen und Einwohner?

Immer wieder erreichen uns Fragen dazu, wie wir die Adressen der von uns angeschriebenen Haushalte bekommen haben. Da uns Ihre Anliegen wichtig sind und wir transparent arbeiten, haben wir hier noch einmal kurz zusammengefasst, über welche Wege wir die Adressen erhalten haben und wie wir mit diesen umgehen.

Das Bundesmeldegesetz, hier § 34, sieht vor, dass die Meldebehörde einer anderen öffentlichen Stelle die dort genannten Daten übermitteln darf, soweit dies zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Die DigiHero-Studie erfüllt als Forschungsvorhaben der Universitätsmedizin Halle diese gesetzlichen Voraussetzungen. Als Teil der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sind wir eine öffentliche Einrichtung und führen unsere DigiHero-Studie im öffentlichen Interesse durch. Um mögliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen für die Studie zu gewinnen, haben wir auf dieser Gesetzesgrundlage Adressen von zufällig ausgewählten Haushalten aus dem Melderegister abgerufen. Dies erfolgte, je nach Region, auf einem von drei Wegen:

  1. Wir haben uns direkt mit dem Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt/Gemeinde in Verbindung gesetzt und eine zufällige Auswahl von Adressen erhalten.
  2. Wir haben einen Dienstleister beauftragt, eine zufällige Auswahl von Adressen aus der entsprechenden Region für uns beim Einwohnermeldeamt aus dem Melderegister abzurufen.
  3. Wir haben eine freie Suche im automatisierten Datenabruf für öffentliche Stellen nach § 34 a Abs. 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG) für die entsprechende Region durchgeführt und eine zufällige Auswahl von Adressen erhalten.

 

Auf allen drei Wegen konnte die Auswahl der Adressen und auch die Weitergabe der Adressen durch die Einwohnermeldeämter nicht von uns beeinflusst werden. Falls Sie mit der Weitergabe Ihrer Adresse nicht einverstanden sind, können Sie sich mit Ihrem Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen und eine Auskunftssperre beantragen.

Die gesammelten Adressen wurden von uns für den Versand eines Anschreibens und einer Studieninformation der DigiHero-Studie genutzt. Der Zugang zu allen Adressen ist bei uns im System passwortgeschützt und nur wenigen ausgewählten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erlaubt. Drei Monate nach der Rekrutierungsphase werden wir die Adressen unwiderruflich und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben löschen. Zum Zweck der Versendung der Einladungsschreiben wurden die Adressen von uns an die Deutsche Post übermittelt. Die Weitergabe der Adressen an Dritte ist ausgeschlossen.

Wenn Teilnehmende entscheiden, sich für die Studie zu registrieren, werden sie online über das Datenschutzkonzept informiert. Dieses beinhaltet z.B. Informationen über die Erfassung, Speicherung und Weiterleitung der personenbezogenen Daten sowie die diesbezüglichen Rechte. Erst wenn sich die Teilnehmenden für die DigiHero-Studie registrieren, beginnt die Speicherung der personenbezogenen Daten.